ANASTASIA HORNUNG
Fusion Personal Training
Unter der Harbruck 7
90584 Allersberg
Telefon 0152/2745801
E-mail: anastasia@fusion-training.de
1 Allgemeines / Geltungsbereich
Fusion Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in einer oder mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (im Folgenden TE genannt) durchgeführt wird, die teilweise durch Online- und Teledienstleistungen unterstützt werden.
Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen, die Sie bei mir, Anastasia Hornung (im Folgenden Personal Trainer genannt) aufgeben.
2 Vertragsgegenstand
Sie schließen mit dem Personal Trainer einen Dienstleistungsvertrag über die jeweils von Ihnen gebuchten Dienstleistungen ab. Der Leistungsumfang der gebuchten Dienstleistung ist auf der Website (www.fusion-training.de) oder einem angefertigten Werbeflyer einsehbar.
Der Erfolg des Personal Trainings und Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit des Klienten ab und kann nicht garantiert werden. Aus einer Nichterreichung der gesetzten Ziele kann kein Anspruch gegen den Personal Trainer geltend gemacht werden.
3 Leistungen
Es werden ausschließlich folgende Leistungen durch den Personal Trainer angeboten:
Ausdauertraining zur Verbesserung des Herz-Kreislaufsystems und zur Gewichtsreduktion z.B. durch Laufen/Joggen/Walking, Radfahren, Krafttraining, Muskelaufbautraining, Koordinationstraining etc.
Funktionelles Bewegungstraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des gesamten Bewegungsapparates durch gymnastische Übungen, Krafttraining mit Geräten/Kleingeräten oder freien Gewichten, Dehnen und Mobilitätstraining.
Begeleitende Lifestyle und Ernährungsberatung zur Unterstützung der Gesundheits- und Gewichtsreduktionsziele.
4 Trainingsort
Regulärer Ausführungsort von TE ist das Mikro-Studio von Fusion Personal Training in Unter der Harbruck 7, 90584 Allersberg.
Sollte der Klient einen abweichenden Ort für TEs wünschen, sind die dadurch entstehenden Aufwände durch den Klienten zu tragen. Bei Einheiten, die an einem anderen Ort stattfinden, berechnet Fusion Personal Training 0,50 € pro Kilometer An- und Abfahrt an den vom Kunde gewünschten Trainingsort. Reisezeiten sind nach gemeinsamer Absprache zu vergüten.
5 Terminierung
Alle TE und Trainingszeiten werden ausschließlich nach Absprache mit dem Personal Trainer im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart.
Der Kunde nimmt alle vereinbarten Termine punktlich und gewissenhaft wahr. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin behält der Personal Trainer sich vor das Honorar für die vereinbarte TE in Rechnung zu stellen.
Bei einer Terminabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte TE werden gutgeschrieben.
8 Zahlungsbedingungen
Der Klient erhält für jede gebuchte Dienstleistung eine schriftliche Rechnung. Eine punktliche Vergütung ist auch dann fällig, sofern das Trainingsziel nicht erreicht wurde. Solange der Rechnungsbetrag nicht beglichen ist, entfällt der Anspruch auf eine weitere Trainingsbetreuung.
Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug bar zu entrichten oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Anastasia Hornung
Bank: ING DiBa Frankfurt
IBAN: DE15 5001 0517 5402 2611 80
BIC: INGD DE XXX
Betreff: „Rechnungsnummer“+ Name
9 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführende Fitnesscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainer bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitsckeck, Unbedenklichkeitsbescheinigung) und das Ergebnis mit dem Personal Trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.
10 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Dienstleistung entschieden.
11 Verschwiegenheit
Der Personal Trainer ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Klienten vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch über das vertragsverhältnis hinaus.
12 Sorgfaltspflicht
Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue, unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen) einzuweisen.
Beim eigenständigem Training außerhalb der TE ist der Klient für die entsprechende und angemessene Wahl der Trainingsbekleidung, Ausrüstungsgegenstände sowie für die adäquate Wahl der passenden Trainingsörtlichkeit selbst verantwortlich. Der Personal Trainer übernimmt keinerlei Haftung für etwaige gesundheitliche Schäden, die aufgrund falscher oder unzureichender Trainingsbedingungen oder fehlerhafter Ausführung entstehen.
13 Haftung des Personal Trainers
Gegenüber dem Klienten ist jede Haftung für einen Sach-und/oder Personenschaden ausgeschlossen, der nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, verursacht wurde. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche betroffen.
Der Personal Trainer haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE oder bei der eigenständigen Durchführung von Aktivitäten, die im Zusammenhang mit einer Dienstleistung stehen, erleidet.
Es wird ebenfalls keine Haftung für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen, übernommen. Daraus entstehende Sach-und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
Der Personal Trainer haftet weiterhin nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient infolge eigenständiger unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
Der Personal Trainer haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 9 und 10 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
Die im Rahmen der Dienstleistung vermittelten Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden.
Eine Haftungsfreizeichnung des Personal Trainer gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Personal Trainer und für den Fall, dass die Schadenursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Personal Trainer zurückzuführen ist. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.
13 Haftung des Klienten
Die Teilnahme des Klienten an den Dienstleistungen TE sowie an dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten TEs durchzuführenden Fitnesscheck (einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung / Gefahr.
Alle im Verlauf des Anamnesegespräches, des Fitnesschecks, und des zugehörigen Auswerteberichte seitens des Personal Trainer gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
Der Klient haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem Personal Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt.
Der Klient haftet ferner für Schäden, die er an durch den Personal Trainer zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Klient haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
14 Vertragsauflösung / Kündigung
Der Vertrag für Dienstleistungen kann sowohl vom Klienten als auch vom Personal Trainer mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Klienten bereits bezahlten, jedoch noch nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Bei Dienstleistungen, die zur Verfügung gestelltes Material in Form von Dokumenten oder Videos beinhalten (z.B. Programme mit Online-Betreuung) besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung, sobald mit der Erbringung der Dienstleistung für den laufenden Monat begonnen wurde (z.b. durch Bereitstellung eines Dokumentes oder Videos). Die Kündigung wird folglich erst zum nachfolgenden Monat gültig.
15 Schutz von Dokumenten und Mediendatein
Die im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung gestellten Medien (Journal, Dokumente, Rezepte, Videos und Vergleichbares) unterliegen dem Urheberrecht. Sie verpflichten sich, diese nur für eigene Zwecke zu verwenden. Sie dürfen sie ohne ausdrückliche Genehmigung weder kommerziell nutzen noch kostenpflichtig oder kostenlos einem unbestimmten Personenkreis zugänglich machen.
16 Speicherung von Daten
Der Personal Trainer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstandenen Daten zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.
Stand Februar 2020